Promotionskolleg "Gründungsmyten"

Wie läuft die Promotion im Rahmen des Kollegs? Was gibt es zu beachten? Welche Pflichten und Möglichkeiten bringt das Programm mit?

Profil des Kollegs

Die Promotion soll eine wissenschaftlich innovative Forschungsleistung erbringen, die aufgrund der Neuartigkeit der Thematik und des Ansatzes international relevante Ergebnisse zeitigt. Sie schult Kompetenzen für die Bereiche des Kulturschaffens, der Kulturvermittlung und des Kultur- und Wissenschaftsmanagements auf europäischer Ebene. Sie vermittelt bedeutende Schlüsselqualifikationen der Kommunikationsgesellschaft und führt zur Vervollkommnung der gerade auf der europäischen Ebene so wichtigen interkulturellen Kompetenzen. Den Absolventen wird ein gemeinsamer Doktortitel der drei renommierten Universitäten verliehen, der ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt spürbar erhöhen wird.

assets-2134-31824-Druck-JPG_Lannert.jpg
© Universität Bonn / Volker Lannert

Ablauf der Promotion

Die Doktoranden/innen werden innerhalb der drei Jahre dauernden Ausbildung mindestens jeweils ein Semester an den beiden Partneruniversitäten verbringen. Neben dem Betreuer an der Heimatuniversität wählen sie einen weiteren Betreuer an einer der Partneruniversitäten sowie einen Vertrauensdozenten an der dritten Universität. In forschungsorientiertem Lernen sollen die beteiligten Doktoranden/innen mit den wissenschaftlichen Gepflogenheiten der drei Länder vertraut gemacht werden.

Die Universitäten Bonn - Sorbonne Université - Florenz pflegen mit den bestehenden Exzellenzbereichen der Internationalen Doppeldiplomstudiengänge B.A./M.A.: Deutsch-Italienische Studien, Bonn-Florenz / Deutsch-Französische Studien, Bonn-Sorbonne Université, dem Masterstudiengang: Renaissance-Studien, Bonn-Florenz-Paris, dem Binationalen Promotionsstudiengang: Neuere Deutsche Literatur, Bonn-Florenz, dem Binationaler Promotionsstudiengang: Humanismus und Renaissance, Paris-Florenz, sowie dem Trinationalen Promotionsstudiengang: Italianistik, Bonn-Paris-Florenz bereits seit längerem intensive gemeinsame Lehr- und Forschungskooperationen.

Durch das Trinationale Promotionskolleg Gründungsmythen Europas in Literatur, Kunst und Musik werden diese Kooperationen auf eine Vielzahl von Fächern hin erweitert. In die Aktivitäten dieser bestehenden Netzwerke werden die Doktoranden/innen eingebunden. Sie nehmen regelmäßig an Seminaren für Doktoranden/innen, an Forschungskolloquien und einem jährlich alle Doktoranden/innen des Promotionskolleg zusammenführenden Workshop teil.

Die Dissertation wird vom Betreuer der Heimatuniversität sowie vom Betreuer der Partneruniversität begutachtet. Die abschließende mündliche Prüfung in Form einer Disputation findet vor einer trilateralen Prüfungskommission in der Sprache der Heimatuniversität oder - falls gewünscht - in der Sprache einer der Partneruniversitäten statt.


Bewerbung und Zulassung

Durch die internationale Ausschreibung der Promotionsplätze sollen die besten Studenten gewonnen werden. Zulassungsbedingung zum Promotionsstudium ist die Annahme als Doktorand/in durch das Leitungsgremium des Kollegs, das sich aus je vier Hochschullehrern der drei Universitäten zusammensetzt. Die Bewerber/innen müssen die Zulassungsvoraussetzungen der Promotionsordnung der Universität erfüllen, an der sie sich einschreiben wollen. Nach der Annahme zur Promotion durch die jeweilige Universität entscheidet das Leitungsgremium des Kollegs über die Aufnahme in den trinationalen Studiengang. Die Bewerber/innen müssen neben ihrem Lebenslauf und - falls vorhanden - einem Verzeichnis ihrer Schriften eine maximal vier Seiten lange Beschreibung ihres Dissertationsthemas vorlegen. Dieses muss auf innovative Weise die Vorgaben des wissenschaftlichen Rahmens des Promotionskollegs umsetzen.

Generell muss gewährleistet sein, dass die Doktoranden/innen in der Lage sind, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten, d.h., dass sie die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, und dass sie über eine einschlägige Theorie- und Methodenkompetenz verfügen. Insbesondere müssen die Kandidaten über einen qualifizierten Abschluss mindestens mit der zweitbesten Note nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von fünf Jahren laut Bolognaprozess oder einem Äquivalent verfügen. Die Bewerber/innen müssen Kenntnisse in mindestens zwei der drei Sprachen nachweisen. Kenntnisse in der dritten Sprache können durch den Besuch von Sprachkursen im ersten und im zweiten Studienjahr erworben werden.

Die Zulassung zum Promotionsprogramm erfolgt einmal im Jahr zum Wintersemester in Bonn und in Paris, in Florenz entsprechend dem Beginn des Doktoranden/innen-Studienjahres. Eine Ausschreibung der Promotionsplätze erfolgt im Sommer an dieser Stelle sowie in den elektronischen Mitteilungen der Fachverbände.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Universität Bonn / Volker Lannert

Downloads

Hier finden Sie weitere Informationen zum Promotionskolleg.

Wird geladen